berechtigt zum Fahren von einsitzigen Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Mindestalter 15 Jahre.
Klasse A1
berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Nennleistung. Minderjährige Führerscheinbesitzer dürfen nur Fahrzeuge führen, die nicht schneller als 80 km/h fahren können. Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A begrenzt
berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit nicht mehr als 25 kW Nennleistung und einem Verhältnis Leistung/Leermasse <= 0,16 kW/kg. Mindestalter 18 Jahre.
Klasse A mit Direkteinstieg
berechtigt zum sofortigen Fahren von Motorrädern ohne Leistungs- und Geschwindigkeitsbeschränkung. Mindestalter 25 Jahre. Der unbegrenzte Klasse A-Führerschein kann schon zwei Jahre nach dem Erhalt des begrenzten Klasse-A-Führerscheines erworben werden, wenn diese vorhanden ist. Sie ist jedoch nicht erforderlich.
Klasse B
berechtigt zum Fahren von PKW und anderen KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzen (plus Fahrersitz). Auch mit Anhänger bis 750 kg. Mindestalter 18 Jahre.
Klasse BE
berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg. Mindestalter 18 Jahre. Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Für verbindliche Angaben können Sie Kontakt zu uns Aufnehmen.